Mietbedingungen
Stand: 17. September 2026
Entwurf — diese Bedingungen werden vor der Veröffentlichung der Seite rechtlich geprüft.
„Mieter“ bezieht sich auf Frauen, Männer und juristische Personen gleichermaßen.
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Film- und Kameraequipment durch Thomas Kürzl, Kollersteig 53–55, 3400 Klosterneuburg, Österreich (im Folgenden „Vermieter“). Der Online-Verleih über doptom.com richtet sich an Unternehmer; Verbrauchern vermietet der Vermieter nach individueller Vereinbarung. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bleiben unberührt.
2. Anfrage, Option und Buchung
Anfragen über doptom.com oder per E-Mail sind unverbindlich. Die angefragten Geräte werden ab Eingang der Anfrage sieben Tage lang unverbindlich vorgemerkt (Option).
Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung bestätigt (Reservierungsbestätigung). Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung nach Punkt 12 geklärt ist.
Möchte ein anderer Kunde dieselben Geräte fest buchen, kann der Vermieter den Inhaber der Option auffordern, binnen 48 Stunden verbindlich zu buchen. Geschieht das nicht, verfällt die Option.
3. Abholung und Rückgabe
Die Mietgegenstände werden nach Terminvereinbarung beim Vermieter in Klosterneuburg abgeholt und dort zurückgegeben. Ein Versand findet nicht statt.
Der Vermieter tut sein Möglichstes, um Terminwünsche des Mieters zu erfüllen. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, haftet er für daraus entstehende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Mietdauer und Berechnung
Der Vertrag endet, sobald sämtliche Mietgegenstände vollständig an den Vermieter zurückgegeben sind. Werden sie nicht termingerecht zurückgegeben, läuft die Miete bis zur Rückgabe weiter.
Berechnet wird nach Miettagen: Abhol- und Rückgabetag zählen jeweils als Miettag. Samstag und Sonntag zusammen gelten als ein Miettag. Sieben aufeinanderfolgende Kalendertage kosten 3 Tagessätze. Ab 9 Miettagen gewährt der Vermieter 5 %, ab 15 Miettagen 10 % Nachlass.
5. Ausweis und Daten
Bei der Abholung weist sich der Mieter mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) aus. Geschäftskunden legen bei der ersten Anmietung zusätzlich einen aktuellen Firmenbuch- oder Gewerberegisterauszug vor. Bei Neukunden fertigt der Vermieter eine Kopie des Ausweises an.
Gespeichert werden bei Privatkunden Vor- und Zuname, Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, bei Geschäftskunden Firmenwortlaut, Firmenanschrift, UID-Nummer, Ansprechperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die Ausweiskopie wird gelöscht, sobald die Mietgegenstände zurückgegeben und alle Forderungen beglichen sind, auf Wunsch des Mieters auch schon davor, sofern keine Ansprüche offen sind. Alles Weitere regelt die Datenschutzerklärung auf doptom.com/de/datenschutz.
6. Kaution und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, hinterlegt der Mieter bei der Abholung eine Kaution von höchstens EUR 300,00. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird sie zurückgezahlt.
Privatkunden begleichen die Miete bei der Abholung. Geschäftskunden erhalten eine Rechnung, zahlbar binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7. Eigentum
Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Weitervermietung ist untersagt.
8. Übernahme und Prüfung
Mängel an den Mietgegenständen sind bei der Übernahme geltend zu machen. Soweit nichts anderes schriftlich festgehalten ist, gelten die Mietgegenstände als vollständig und in gebrauchsfähigem Zustand übergeben.
Technische Defekte während des Betriebs lassen sich trotz sorgfältiger Prüfung nicht ausschließen. Für Schäden, die auf solche technischen Gebrechen zurückgehen — etwa Drehausfall oder entgangenen Gewinn —, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Einschulung
Auf Wunsch gibt der Vermieter gerne sein Wissen über die Handhabung der Geräte weiter. Die Einschulung ist freiwillig; für die sachgemäße Bedienung bleibt der Mieter verantwortlich.
10. Sorgfaltspflicht
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Während der Mietdauer entstandene Mängel, Schäden und Verluste meldet der Mieter unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe. Ein Diebstahl ist zusätzlich sofort bei der Polizei anzuzeigen.
11. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter hält alle notwendigen Sicherheitsvorschriften ein und trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen.
12. Versicherung
Die Mietgegenstände müssen für die gesamte Mietdauer gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Diebstahl versichert sein. Der Mieter wählt bei der Anfrage einen von zwei Wegen:
a) Eigene Versicherung: Der Mieter weist eine Geräte- oder Produktionsversicherung nach, die die Mietgegenstände für die Mietdauer zum Wiederbeschaffungswert deckt. Die Versicherungsbestätigung nennt Versicherer, Polizzennummer und Laufzeit und kann über doptom.com hochgeladen werden.
b) Einschluss in die Geräteversicherung des Vermieters: Gegen eine Gebühr von 10 % der Nettomiete wird der Mieter in die bestehende Geräteversicherung des Vermieters eingeschlossen. Die Versicherungsbedingungen legt der Vermieter auf Wunsch vor. Lehnt der Versicherer die Regulierung ab, weil der Schaden durch fahrlässiges Verhalten entstanden ist, ersetzt der Mieter den Gesamtschaden binnen 14 Tagen.
Fest gebucht wird erst, wenn der Nachweis nach a) vorliegt und vom Vermieter geprüft ist oder der Einschluss nach b) gewählt wurde.
13. Haftung
Der Vermieter haftet während der Mietdauer für Schäden im Zusammenhang mit den Mietgegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
Das Einholen erforderlicher Bewilligungen und das Einhalten behördlicher Auflagen ist Sache des Mieters. Das gilt auch für technische Veränderungen an den Geräten, durch die länderspezifische Zulassungen oder Kennzeichnungen wie das CE-Zeichen erlöschen.
14. Rechnungslegung
Der Mieter gibt dem Vermieter eine aktuelle Anschrift und E-Mail-Adresse bekannt. Eine an diese Adresse übermittelte Rechnung gilt als zugestellt.
Geht die Rechnung an Dritte, sorgt der Mieter dafür, dass sie beglichen wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
15. Zahlungsverzug
Nach Ablauf des Zahlungsziels von 30 Tagen erinnert der Vermieter einmalig per E-Mail mit Lesebestätigung an offene Forderungen. Wenn nötig, folgen zwei Telefonate, um Unklarheiten zu beseitigen. Jede weitere Korrespondenz nach Ablauf des Zahlungsziels wird verrechnet:
Telefonat oder Sachverhaltsdarstellung zu offenen Forderungen: EUR 15,00 je angefangene 15 Minuten. Erneuter Rechnungsversand: EUR 6,00.
Nach Ablauf des Zahlungsziels kann der Vermieter Verzugszinsen von 8 % pro Jahr verrechnen. Muss eine Forderung gerichtlich eingeklagt werden, fallen je Forderung zusätzlich eine Pauschale von EUR 60,00 sowie die Gerichtskosten und die offenen Zinsen an.
Gegenüber Verbrauchern werden Mahn- und Betreibungskosten nur verrechnet, soweit sie zur zweckentsprechenden Betreibung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen.
16. Schlussbestimmungen
Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen; eine E-Mail genügt. Gegenüber Verbrauchern bleiben auch mündliche Zusagen des Vermieters wirksam.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Klosterneuburg sachlich zuständige Gericht; für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.